Aktuell ist noch unklar ob wir dieses Jahr einen Vorbereitungskurs zur Fischereiprüfung anbieten können. Dies hängt direkt von der Anzahl möglicher Teilnehmer ab. Wir brauchen
min. 12 Teilnhemer, damit der Kurs stattfindet.
Ihr könnt Euch bis zum 01.10.2024 über usere E-Mail Adresse zum Kurs anmelden.
Sollte es einen Kurs geben, startet dieser mitte November. Einzelheiten werden dann bekannt gegeben.
In den meisten Bundesländern ist ein Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung vorgeschrieben. Wer nicht an einem Vorbereitungskurs teilgenommen hat, kann somit auch keinen Fischereischein in diesen Bundesländer erwerben.
Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und zwei praktischen Teilbereichen.
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind insgesamt 60 Fragen aus 6 Wissensgebieten zu beantworten. Zum Bestehen sind mindestens 45 Fragen richtig zu beantworten, jedoch mindestens 6 Fragen aus jedem Wissensgebiet.
Im ersten Teil der praktischen Prüfung ist die Kenntnis unserer heimischen Fischarten nachzuweisen: Dabei zieht der Prüfungskandidat aus 60 Tafeln mit Abbildungen unserer Fische insgesamt 6 Stück von denen er mindestens 4 Arten richtig erkennen und benennen muss um diesen Teilbereich der Praxis erfolgreich zu absolvieren.
Im zweiten Teil der praktischen Prüfung ist eine von 10 möglichen Angelruten inkl. Zubehör zum Fang einer bestimmten Fischart waidgerecht zusammen zu stellen. Außer der geeigneten Angelrute, der Angelrolle, der passenden Schnur, Haken, Köder, etc. ist auch das Zubehör (Kescher, Metermaß, Messer, etc.) zur Landung und Versorgung eines maßigen Fisches auszuwählen und in der korrekten Reihenfolge vom Fang bis zur Lösung des Angelhakens vorzulegen.
Anmeldung
1. Kinderangeln 2. Jugendfischereischein | berechtigt zum Führen eigener Angelruten und zum Versorgen des Fangs unter Aufsicht des Begleiters. Mit einem Jugendfischereischein darf man nur bis zum 16. Geburtstag angeln. Ähnliches gilt beim Sonderfischerei-schein für Behinderte, der jedoch keine Altersbegrenzung aufweist. 3. Fischereischein | 4. Erlaubnisschein 5. Vereinsmitgliedschaft |
Eine Info vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.