Fischereiverein Wittgenstein e.V.
gegründet 1941


Fischereivorbereitungskurs 2026/2027

Der Fischereiverein Wittgenstein e. V. plant, auch im Winter 2026/2027 wieder einen Vorbereitungskurs auf die Fischerprüfung anzubieten.'

Mindestteilnehmerzahl
Der Kurs findet nur statt, wenn mindestens 15 feste Anmeldungen vorliegen.


Der Kurs soll voraussichtlich Anfang Dezember 2026 beginnen und bis Mitte beziehungsweise Ende Februar 2027 dauern. Als Kursort ist erneut Niederlaasphe vorgesehen.
Geplant sind rund zehn Präsenztermine mit insgesamt etwa 30 Unterrichtsstunden. Die kürzeren Unterrichtseinheiten finden unter der Woche am Abend statt. Die längeren Theorie- und Praxiseinheiten werden samstags durchgeführt.

Kursinhalte
Der Vorbereitungskurs behandelt alle wesentlichen Bereiche der theoretischen und praktischen Fischerprüfung:

  • allgemeine Fischkunde
  • spezielle Fischkunde und Fischartenbestimmung
  • Gewässerkunde und Fischhege
  • Natur- und Tierschutz
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde
  • praktische Zusammenstellung der prüfungsrelevanten Angelgeräte
  • waidgerechter Umgang mit gefangenen Fischen
  • Prüfungssimulationen und abschließende Gesamtwiederholung

Kursgebühren
Die Kursgebühr beträgt:

  • 300 Euro für Erwachsene
  • 200 Euro für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Maßgeblich ist das Alter am ersten Kurstag. Wer an diesem Tag bereits 18 Jahre alt ist, zahlt den regulären Erwachsenenpreis. Wer am ersten Kurstag noch nicht 18 Jahre alt ist, zahlt den ermäßigten Preis. Wird ein Teilnehmer während des laufenden Kurses 18 Jahre alt, bleibt es bei der zu Kursbeginn festgelegten Gebühr.

In der Kursgebühr enthalten sind der vollständige Vorbereitungskurs, sämtliche Theorie- und Praxiseinheiten, die Unterrichts- und Übungsmaterialien, die Unterstützung bei der Prüfungsanmeldung und die Prüfungsgebühr.
Die spätere Ausstellung des Fischereischeins nach bestandener Prüfung ist nicht Bestandteil der Kursgebühr.

Interessierte können sich bereits jetzt unverbindlich vormerken lassen. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und die endgültigen Termine feststehen, erhalten alle vorgemerkten Personen die verbindlichen Anmeldeunterlagen und den vollständigen Terminplan.
Für die Vormerkung benötigen wir folgende Angaben:

  • vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Anfragen und Vormerkungen bitte per E-Mail an:
info@fischereiverein-wittgenstein.de


Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und zwei praktischen Teilbereichen.  

Im schriftlichen Teil der Prüfung sind insgesamt 60 Fragen aus 6 Wissensgebieten zu beantworten. Zum Bestehen sind mindestens 45 Fragen richtig zu beantworten, jedoch mindestens 6 Fragen aus jedem Wissensgebiet.

Im ersten Teil der praktischen Prüfung ist die Kenntnis unserer heimischen Fischarten nachzuweisen: Dabei zieht der Prüfungskandidat aus 60 Tafeln mit Abbildungen unserer Fische  insgesamt 6 Stück von denen er mindestens 4 Arten richtig erkennen und benennen muss um diesen Teilbereich der Praxis erfolgreich zu absolvieren.  

Im zweiten Teil der praktischen Prüfung ist eine von 10 möglichen Angelruten inkl. Zubehör zum Fang einer bestimmten Fischart waidgerecht zusammen zu stellen. Außer der geeigneten Angelrute, der Angelrolle, der passenden Schnur, Haken, Köder, etc. ist auch das  Zubehör (Kescher, Metermaß,  Messer, etc.)  zur Landung und Versorgung eines maßigen Fisches auszuwählen und in der korrekten Reihenfolge vom Fang bis zur Lösung des Angelhakens vorzulegen.




Anmeldung



1. Kinderangeln
Für Kinder bis zum 10. Geburtstag gibt es die Möglichkeit, bei einem Erwachsenen Fischereischeininhaber „mit zu angeln“. Die Kleinen können also mit einem erwachsenen Fischereischein-inhaber ans Wasser gehen und dürfen mit deren Ausrüstung angeln und Fische fangen. Nur beim Abhaken, Betäuben und Töten sollten die Erwachsenen einschreiten, damit der Fisch nicht unnötig leiden muss.


2. Jugendfischereischein
Ab dem 10. Geburtstag können für Kinder und Jugendliche von der Stadt oder Gemeinde Jugendfischereischeine ausgestellt werden. Geangelt werden darf aber mit dem Jugendfischereischein nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers (der übrigens nicht volljährig sein muss). Der Jugendfischereischein

berechtigt zum Führen eigener Angelruten und zum Versorgen des Fangs unter Aufsicht des Begleiters. Mit einem Jugendfischereischein darf man nur bis zum 16. Geburtstag angeln. Ähnliches gilt beim Sonderfischerei-schein für Behinderte, der jedoch keine Altersbegrenzung aufweist.



3. Fischereischein
Einen Fischereischein bekommt man bei der Stadt oder Gemeinde gegen Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Fischerprüfung frühestens ab dem 12. Geburtstag. Dieser wird als 1-Jahres- oder als 5-Jahres-Fischereischein ausgestellt. Er ist beim Kauf von Erlaubnisscheinen vorzuzeigen und beim Angeln immer mitzuführen.

4. Erlaubnisschein
Der letzte Schritt zum Angeln ist der Erwerb eines Erlaubnisscheins. Diese gibt es meistens als Tages-, Wochen- oder Jahresscheine. Ohne Vorlage eines Fischereischeins darf kein Erlaubnisschein ausgestellt werden. Ausgabestellen kann man bei Anglern vor Ort, in Angelgeschäft oder Kommunen erfragen.


5. Vereinsmitgliedschaft
Am preiswertesten und erfolgreichsten fischt man als Vereinsmitglied. Fischereivereine bieten ihren Mitgliedern meist eine Auswahl an Vereinsgewässern an. Zusätzlich kommt man mit Gleich-gesinnten in Kontakt, kann sich austauschen und Freunde finden. Über den Fischfang hinaus leisten die Fischereivereine wertvolle Arbeit für die Erhaltung der Gewässer und den Schutz der Fische.

Eine Info vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.