Fischereiverein Wittgenstein e.V.

gegründet 1941



Aktuell ist noch unklar ob wir dieses Jahr einen Vorbereitungskurs zur Fischereiprüfung anbieten können. Dies hängt direkt von der Anzahl möglicher Teilnehmer ab. Wir brauchen
min. 12 Teilnhemer, damit der Kurs stattfindet.
Ihr könnt Euch bis zum 01.10.2024 über usere E-Mail Adresse zum Kurs anmelden.
Sollte es einen Kurs geben, startet dieser mitte November. Einzelheiten werden dann bekannt gegeben.

In den meisten Bundesländern ist ein Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung vorgeschrieben. Wer nicht an einem Vorbereitungskurs teilgenommen hat, kann somit auch keinen Fischereischein in diesen Bundesländer erwerben.

Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und zwei praktischen Teilbereichen.  

Im schriftlichen Teil der Prüfung sind insgesamt 60 Fragen aus 6 Wissensgebieten zu beantworten. Zum Bestehen sind mindestens 45 Fragen richtig zu beantworten, jedoch mindestens 6 Fragen aus jedem Wissensgebiet.

Im ersten Teil der praktischen Prüfung ist die Kenntnis unserer heimischen Fischarten nachzuweisen: Dabei zieht der Prüfungskandidat aus 60 Tafeln mit Abbildungen unserer Fische  insgesamt 6 Stück von denen er mindestens 4 Arten richtig erkennen und benennen muss um diesen Teilbereich der Praxis erfolgreich zu absolvieren.  

Im zweiten Teil der praktischen Prüfung ist eine von 10 möglichen Angelruten inkl. Zubehör zum Fang einer bestimmten Fischart waidgerecht zusammen zu stellen. Außer der geeigneten Angelrute, der Angelrolle, der passenden Schnur, Haken, Köder, etc. ist auch das  Zubehör (Kescher, Metermaß,  Messer, etc.)  zur Landung und Versorgung eines maßigen Fisches auszuwählen und in der korrekten Reihenfolge vom Fang bis zur Lösung des Angelhakens vorzulegen.


Anmeldung



1. Kinderangeln
Für Kinder bis zum 10. Geburtstag gibt es die Möglichkeit, bei einem Erwachsenen Fischereischeininhaber „mit zu angeln“. Die Kleinen können also mit einem erwachsenen Fischereischein-inhaber ans Wasser gehen und dürfen mit deren Ausrüstung angeln und Fische fangen. Nur beim Abhaken, Betäuben und Töten sollten die Erwachsenen einschreiten, damit der Fisch nicht unnötig leiden muss.


2. Jugendfischereischein
Ab dem 10. Geburtstag können für Kinder und Jugendliche von der Stadt oder Gemeinde Jugendfischereischeine ausgestellt werden. Geangelt werden darf aber mit dem Jugendfischereischein nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers (der übrigens nicht volljährig sein muss). Der Jugendfischereischein


berechtigt zum Führen eigener Angelruten und zum Versorgen des Fangs unter Aufsicht des Begleiters. Mit einem Jugendfischereischein darf man nur bis zum 16. Geburtstag angeln. Ähnliches gilt beim Sonderfischerei-schein für Behinderte, der jedoch keine Altersbegrenzung aufweist.


3. Fischereischein
Einen Fischereischein bekommt man bei der Stadt oder Gemeinde gegen Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Fischerprüfung frühestens ab dem 14. Geburtstag. Dieser wird als 1-Jahres- oder als 5-Jahres-Fischereischein ausgestellt. Er ist beim Kauf von Erlaubnisscheinen vorzuzeigen und beim Angeln immer mitzuführen.

4. Erlaubnisschein
Der letzte Schritt zum Angeln ist der Erwerb eines Erlaubnisscheins. Diese gibt es meistens als Tages-, Wochen- oder Jahresscheine. Ohne Vorlage eines Fischereischeins darf kein Erlaubnisschein ausgestellt werden. Ausgabestellen kann man bei Anglern vor Ort, in Angelgeschäft oder Kommunen erfragen.


5. Vereinsmitgliedschaft
Am preiswertesten und erfolgreichsten fischt man als Vereinsmitglied. Fischereivereine bieten ihren Mitgliedern meist eine Auswahl an Vereinsgewässern an. Zusätzlich kommt man mit Gleich-gesinnten in Kontakt, kann sich austauschen und Freunde finden. Über den Fischfang hinaus leisten die Fischereivereine wertvolle Arbeit für die Erhaltung der Gewässer und den Schutz der Fische.

Eine Info vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.