Am Dienstag, den 06.12.2022 um 19.00 Uhr beginnt der neue Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung vom Fischereiverein Wittgenstein e.V., im Dorfgemeinschaftshaus-Weidenhausen.
In den meisten Bundesländern ist ein Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung vorgeschrieben. Wer nicht an einem Vorbereitungskurs teilgenommen hat, kann somit auch keinen Fischereischein in diesen Bundesländer erwerben.
Seit 2015 können sich Fischereivereine vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. zertifizieren lassen und entsprechend qualifizierte Vorbereitungskurse anbieten. Um das Zertifikat zu erhalten muss ein formelles Schulungskonzept erstellt werden und die Kursleiter sind in mehreren Lehrgängen zu schulen. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren und muss dann erneuert werden.
Nach Absolvierung eines zertifizierten Vorbereitungskurses wird eine Teilnahmeurkunde des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. ausgehändigt. Diese Urkunde wird für die Ausstellung des Fischereischeins in allen Bundesländern anerkannt und den Teilnehmern steht ein bundesweites Angeln nichts mehr im Wege.
Unser Verein bietet bereits seit mehreren Jahren Kurse an und hat sich unverzüglich um die Zertifizierung bemüht. Das aktuelle Zertifikat ist von 2018 bis 2021 gültig. Kursleiter sind die Vereinsmitglieder Philipp Brede und Hartmut Habicht.
Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und zwei praktischen Teilbereichen.
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind insgesamt 60 Fragen aus 6 Wissensgebieten zu beantworten. Zum Bestehen sind mindestens 45 Fragen richtig zu beantworten, jedoch mindestens 6 Fragen aus jedem Wissensgebiet.
Im ersten Teil der praktischen Prüfung ist die Kenntnis unserer heimischen Fischarten nachzuweisen: Dabei zieht der Prüfungskandidat aus 60 Tafeln mit Abbildungen unserer Fische insgesamt 6 Stück von denen er mindestens 4 Arten richtig erkennen und benennen muss um diesen Teilbereich der Praxis erfolgreich zu absolvieren.
Im zweiten Teil der praktischen Prüfung ist eine von 10 möglichen Angelruten inkl. Zubehör zum Fang einer bestimmten Fischart waidgerecht zusammen zu stellen. Außer der geeigneten Angelrute, der Angelrolle, der passenden Schnur, Haken, Köder, etc. ist auch das Zubehör (Kescher, Metermaß, Messer, etc.) zur Landung und Versorgung eines maßigen Fisches auszuwählen und in der korrekten Reihenfolge vom Fang bis zur Lösung des Angelhakens vorzulegen.
Anmeldung
oder Tel: 01512 0107117 (Ansprechpartnerin, Frau Ilka Göbel)
1. Kinderangeln 2. Jugendfischereischein | berechtigt zum Führen eigener Angelruten und zum Versorgen des Fangs unter Aufsicht des Begleiters. Mit einem Jugendfischereischein darf man nur bis zum 16. Geburtstag angeln. Ähnliches gilt beim Sonderfischerei-schein für Behinderte, der jedoch keine Altersbegrenzung aufweist. 3. Fischereischein | 4. Erlaubnisschein 5. Vereinsmitgliedschaft |
Eine Info vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.